Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag („EULA”, „Vertrag“) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen („Kunde”) und DeepL AI GmbH, Maarweg 165, 50825 Köln, Deutschland („DeepL”) für:
DeepL Agent („Dienste”).
Diese EULA ist unter LINK verfügbar und kann vom Kunden heruntergeladen und ausgedruckt werden. DeepL speichert diesen Vertragstext nicht für jeden Kunden individuell.
1 Definitionen
1.1 „Agent” bezeichnet den auf künstlicher Intelligenz basierenden virtuellen Assistenten, der als Software-as-a-Service-Lösung bereitgestellt wird und dessen Nutzer bei verschiedenen Aufgaben unterstützen soll, wie in der nachstehenden Leistungsbeschreibung beschrieben.
1.2 „Ausgabe“ bezeichnet alle Inhalte, die vom Agenten für oder im Namen des Kunden im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet wurden.
1.3 „Dienste” bezeichnet die Gesamtheit der von DeepL gemäß den Leistungsbeschreibung angebotenen Dienste, mit Ausnahme der Testfunktionen.
1.4 „Dokumentation” bezeichnet eine elektronische Dokumentation der Anforderungen und Funktionen des Agenten, die dem Kunden in englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird.
1.5 „Drittanbieter-Dienste“ bezeichnet alle Dienste oder Anwendungen, die von Dritten bereitgestellt werden und die über den Agenten genutzt oder aufgerufen werden können, wie Suchmaschinen, Online-Plattformen oder andere Websites, die von Dritten betrieben werden.
1.6 „Eingabe” bezeichnet alle Eingabedaten (Informationen, Texte, Dokumente usw.), die der Kunde an den Agenten sendet, damit diese vom Agenten auf der Grundlage von Algorithmen des maschinellen Lernens verarbeitet werden
1.7 „Gebühren“ sind die vom Kunden an DeepL zu entrichtenden Entgelte und Gebühren oder Ähnliches für den Zugang zu den Diensten. Die Gebühren können je nach Art des Dienstes variieren und sind in Ziffer 9 und im Angebot näher beschrieben.
1.8 „Interne Nutzer“ sind diejenigen Mitarbeiter, Vertreter und unabhängigen Auftragnehmer des Kunden und der Verbundenen Unternehmen des Kunden, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste und der Dokumentation autorisiert sind.
1.9 „Kunde” bezeichnet die Person oder Organisation, die den Agenten als Vertragspartner von DeepL abonniert.
1.10 „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet die Beschreibung der Funktionen und Spezifikationen des Agenten, wie sie bei Abschluss dieses Vertrags vereinbart wurden und nachstehend aufgeführt sind.
1.11 „Partei“ bezeichnet je nach Kontext entweder den Kunden oder DeepL.
1.12 „Sanktionierte Partei“ bezeichnet jede Partei, die auf einer anwendbaren Liste benannter oder sonstiger eingeschränkter Parteien steht, die im Rahmen von Handelsbeschränkungen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder der Vereinten Nationen geführt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die vom Office of Financial Sanctions Implementation HM Treasury im Vereinigten Königreich geführte „Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK“, (ii) die von der Europäischen Kommission geführte „Konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die EU-Finanzsanktionen verhängt wurden“ und/oder (iii) die vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums geführte „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“.
1.13 „Verbundene Unternehmen” sind verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 ff. des deutschen Aktiengesetz.
1.14 „Vertrag“ bezeichnet diese EULA
1.15 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen und Daten, insbesondere Handels- und Geschäftsgeheimnisse, kommerzielle und technische Informationen und andere Daten, Quellcodes und andere Software, Pläne, Strategien, Know-how, Marktinformationen, Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum (unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), Geschäft und/oder Finanzangelegenheiten, einschließlich aller Informationen, die sich auf einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer der Parteien beziehen, von diesen offengelegt oder bereitgestellt werden, sowie dieser Vertrag einschließlich seiner Anhänge, unabhängig von der Form oder dem Medium, alle in visueller oder mündlicher Form offengelegten Informationen, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Art der Informationen oder den Umständen der Offenlegung ergibt.
1.16 „Werktage“ sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
2 Rangfolge
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AVV“) (siehe Ziffer 11.1 unten) haben die Bestimmungen des AVV Vorrang.
3 Gegenstand des Vertrags
3.1 Vorbehaltlich dieses Vertrags gewährt DeepL dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags Zugang zum Agenten und zur entsprechenden Dokumentation.
3.2 DeepL gewährt dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen oder wie anderweitig zwischen den Parteien vereinbart unentgeltlich Zugang zu den Diensten zum Zwecke der Erprobung („Testphase“).
3.3 Nach Ablauf der Testphase werden die bestehenden Lizenzen gemäß Ziffer 10 dieser EULA in Rechnung gestellt. Der Kunde zahlt DeepL die vereinbarten Gebühren.
4 Leistungen von DeepL
4.1 Allgemeines
4.1.1 DeepL gewährt dem Kunden innerhalb der Laufzeit und des Umfangs des Vertrags, über das Internet Zugang zum Agenten auf Software-as-a-Service-Basis.
4.1.2 Customer is aware that the Agent is still in development and may contain errors or lack features. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich der Agent noch in der Entwicklung befindet und Fehler enthalten kann oder Funktionen fehlen können.
4.1.3 DeepL stellt dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung unten beschriebenen Zugangsdaten zur Verfügung.
4.1.4 DeepL ist für den Betrieb und die Wartung der Dienste verantwortlich. Erfüllungsort ist der Router-Ausgang des von DeepL genutzten Rechenzentrums.
4.1.5 DeepL verarbeitet die Eingaben gemäß des Vertrags, der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation. DeepL ist jedoch weder verpflichtet, die Richtigkeit oder Genauigkeit der Ausgaben zu gewährleisten, noch garantiert es diese. Insbesondere übernimmt DeepL keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Agenten erstellten Ausgaben.
4.1.6 DeepL stellt jedem Internen Nutzer eine Historie der Interaktionen mit dem Agenten zur Verfügung. DeepL speichert und verarbeitet zu diesem Zweck während der Laufzeit dieses Vertrags alle Eingaben und Ausgaben, und der Agent kann sein Verhalten individuell an die bisherigen Interaktionen mit jedem Internen Nutzer anpassen. Klarstellend wird festgehalten, dass DeepL keine Eingaben oder Ausgaben für das Training oder die Feinabstimmung von Datenmodellen verwendet. DeepL greift nur dann auf die Eingaben und/oder Ausgaben zu, wenn dies zur Durchführung einer Diagnose und zur Lösung technischer oder sicherheitsrelevanter Probleme erforderlich ist.
4.1.7 Weitere Leistungen, insbesondere Beratung, individuelle Entwicklung oder Implementierungs- oder Schulungsleistungen, werden von DeepL nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung erbracht.
4.1.8 DeepL ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise zu beauftragen
4.1.9 Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Nutzung des Agenten durch Interne Nutzer und stellt sicher, dass Interne Nutzer alle im Vertrag festgelegten Einschränkungen für die Nutzung des Agenten kennen und einhalten. Der Kunde hat DeepL unverzüglich über jeden vermuteten oder mutmaßlichen Verstoß gegen den Vertrag zu informieren und mit DeepL bei der Untersuchung solcher Verstöße sowie bei allen Maßnahmen von DeepL zur Durchsetzung des Vertrags zusammenzuarbeiten.
4.1.10 DeepL kann dem Kunden nach eigenem Ermessen
zur Verfügung stellen, damit der Kunde die Nutzung des Agenten bewerten und entsprechend verwalten kann. Der Kunde muss alle individuellen Nutzungsdaten vertraulich und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen behandeln. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass jede nachfolgende Verarbeitung individueller Nutzungsdaten als unabhängiger Verantwortlicher in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere die EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), erfolgt. DeepL haftet nicht für die nachfolgende Verarbeitung individueller Nutzungsdaten durch den Kunden nach Erhalt individueller Nutzungsdaten.
4.2 Zusätzliche Funktionen und Änderungen am Agenten
4.2.1 DeepL steht es frei, dem Kunden zusätzliche Funktionen in Alpha- oder Beta-Versionen zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen („Testfunktionen“). Diese Testfunktionen sind als solche oder als Alpha- oder Beta-Versionen gekennzeichnet. Testfunktionen unterliegen nicht dem Vertrag. DeepL kann sie freiwillig allen oder einzelnen Kunden zur Verfügung stellen und der Kunde ist für die Nutzung von Testfunktionen zu keiner Zahlung verpflichtet. Testfunktionen dienen der testweisen Verwendung durch den Kunden und der Evaluierung durch DeepL. Sie sind keine abschließend entwickelten Dienste oder Funktionen und können Fehler oder andere Ungenauigkeiten aufweisen. DeepL kann die Testfunktionen jederzeit ändern, anpassen oder wieder einstellen.
4.2.2 DeepL kann dem Agent jederzeit zusätzliche Funktionen hinzufügen.
4.2.3 DeepL kann bestehende Funktionen in angemessener Weise ändern, einschränken oder entfernen. Eine solche Änderung gilt als angemessen, wenn sie nur unbedeutende Funktionen des Agenten betrifft (z. B. Designänderungen oder unbedeutende Verhaltensänderungen) oder wenn sie aus triftigen Gründen erforderlich ist, einschließlich Datensicherheit, technischer Notwendigkeiten, Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften oder Änderungen in der Erbringung von Dienstleistungen durch Unterauftragnehmer. DeepL berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen beider Parteien.
4.2.4 DeepL wird den Kunden rechtzeitig vor der Einführung schriftlich (E-Mail genügt) über wesentliche Änderungen informieren, es sei denn, die Änderung betrifft zeitkritische Sicherheitsupdates oder zusätzliche Funktionen
4.2.5 DeepL behält sich das Recht vor, Funktionen des Agenten aus anderen als den in Ziffer 4.2.1 und Ziffer 4.2.3 genannten Gründen einzuschränken oder auszusetzen. In diesem Fall informiert DeepL den Kunden vier (4) Wochen im Voraus schriftlich (E-Mail genügt) über die geplanten Änderungen. Darüber hinaus gewährt DeepL dem Kunden eine angemessene Frist von mindestens zwei (2) Wochen, um den geplanten Änderungen zu widersprechen. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist, die mit dem Zugang der Mitteilung beginnt, nicht, gelten die vorgeschlagenen Änderungen als vereinbart. DeepL wird den Kunden auf diese Rechtsfolge, d.h. auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde den vorgeschlagenen Änderungen innerhalb der Frist, kann der Vertrag von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 5 Verfügbarkeit
5.1 DeepL gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit des Agenten von 97 %. Die Berechnung der Verfügbarkeit schließt Ausfallzeiten aufgrund geplanter Wartungsarbeiten sowie Dienstunterbrechungen aus, die außerhalb der Kontrolle von DeepL liegen, insbesondere kurzfristige und unangemessene Erhöhungen der Anzahl der Anfragen des Kunden, die eine ungeplante Erhöhung der Systemkapazität erfordern.
5.2 Vorbehaltlich der Ausnahmen in Ziffer 5.1 wird die Verfügbarkeit als Anzahl der Stunden berechnet, in denen der Agent funktionsfähig ist, geteilt durch die Gesamtzahl der Stunden innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres.
5.3 Unvermeidbare Ausfallzeiten aufgrund geplanter Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus elektronisch (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
6 Vertragsschluss
Der Vertrag kann im Fernabsatz (z. B. per E-Mail) geschlossen werden. In diesem Fall wird DeepL den Kunden vor Vertragsabschluss auf diese EULA und die Leistungsbeschreibung hinweisen und sie dem Kunden in digitaler Form (z. B. per Hyperlink) zur Verfügung stellen. Der Vertrag kommt entweder mit der ausdrücklichen Bestätigung des Vertragsabschlusses durch DeepL, mit dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum des Inkrafttretens oder mit der Bereitstellung des Agenten für den Kunden zustande.
7 Urheberrecht und geistiges Eigentum
7.1 DeepL gewährt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares weltweites Recht zur Nutzung des Agenten für seine internen Geschäftszwecke für die Dauer (mindestens die Testphase) und im Rahmen dieses Vertrags, vorbehaltlich der autorisierten Anzahl Interner Nutzer, für die der Kunde DeepL (außerhalb der Testphase) bezahlt hat.
7.2 DeepL gewährt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares weltweites Recht, die bereitgestellte Dokumentation und Supportmaterialien für die Dauer und im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen, insbesondere sie zu vervielfältigen und Internen Nutzern oder Auftragnehmern in dem für die beabsichtigte Nutzung des Agenten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
7.3 Alle Komponenten des Agenten, die erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open-Source-Lizenzen unterliegen, sind von der in diesem Vertrags gewährten Lizenz ausgeschlossen.
7.4 Alle Rechte an den Eingaben und/oder Ausgaben verbleiben beim Kunden. Der Kunde gewährt DeepL jedoch das nicht ausschließliche weltweite Recht, die Eingaben und/oder Ausgaben ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der DeepL Dienste für den Kunden zu nutzen. Insbesondere gewährt der Kunde DeepL das Recht, die Eingabe zu speichern, zu ändern, zu verarbeiten, zu übersetzen, zu verbessern und zu übertragen sowie die vorgenannten Rechte an seine Unterauftragnehmer weiter zu lizenzieren, soweit dies für die Bereitstellung des Agenten für die Laufzeit und gemäß des Vertrags erforderlich ist.
7.5 DeepL erwirbt keine Urheberrechte an den Ausgaben. Für den Fall, dass die vom Agenten generierten Ausgaben zugunsten von DeepL als urheberrechtlich geschützt gelten, gewährt DeepL dem Kunden bei Erstellung solcher Ausgaben alle exklusiven, übertragbaren, unterlizenzierbaren, weltweiten und unbefristeten Rechte zur uneingeschränkten Nutzung der Ausgaben für alle bestehenden oder zukünftigen Verwendungszwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Ausgaben zu ändern und abgeleitete Werke zu erstellen.
8 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
8.1 Der Kunde darf den Agenten ausschließlich für den zwischen den Parteien vereinbarten Zweck nutzen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von DeepL genehmigt, darf der Kunde den Agenten, die Dokumentation oder andere von DeepL bereitgestellte Daten, Informationen oder Dienste nicht nutzen und muss sicherstellen, dass Dritte (einschließlich Interner Nutzer) dies ebenfalls nicht tun:
8.2 Der Kunde erkennt an, dass der Agent nicht für die Verwendung als Hochrisiko KI-System im Sinne von Art. 6 KI-Verordnung bestimmt ist, insbesondere die in Anhang III der KI-Verordnung aufgeführten Verwendungszwecke.
8.3 Für den Fall, dass der Kunde den Agenten für andere als die von DeepL beabsichtigten Zwecke und wie in der Leistungsbeschreibung oder in der Dokumentation beschrieben verwendet, vereinbaren die Parteien, dass der Kunde für diese unbeabsichtigte Nutzung als Anbieter im Sinne von Art. 3(3) KI-Verordnung handelt.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Agenten die gebotene Sorgfalt walten zu lassen und ihn unter Berücksichtigung der mit dem vom Kunden beabsichtigten Anwendungsfall verbundenen Risiken verantwortungsbewusst zu nutzen.
8.5 Der Kunde erkennt an, dass der Agent für die Interaktion mit Drittanbieterdiensten konzipiert und vorgesehen ist und daher je nach Nutzung des Agenten durch den Kunden Eingaben oder Teile davon offenlegen oder Erklärungen (einschließlich Einwilligungen) mit rechtsverbindlichen Konsequenzen im Namen des Kunden an Dritte übermitteln kann. Selbst wenn der Agent versucht, die Kontrolle über bestimmte Aktionen an den Internen Nutzer zu delegieren, ist sich der Kunde bewusst, dass eine solche Delegation der Kontrolle in einigen Fällen fehlschlagen kann.
8.6 Der Kunde ist allein verantwortlich für jegliche Interaktion, einschließlich der Offenlegung von Eingaben oder der Abgabe von Erklärungen im Namen des Kunden, mit Drittanbieterdiensten, die vom Agenten in Ausführung der Anweisungen des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Verhalten des Agenten auf der Grundlage der Anweisungen des Kunden variieren und zu unbeabsichtigten Ergebnissen führen kann. Der Kunde überwacht den Agenten, während dieser Handlungen im Namen des Kunden ausführt, und unternimmt, soweit möglich, angemessene Schritte, um unbeabsichtigte Handlungen des Agenten abzubrechen.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Agenten sicher aufzubewahren und verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die vertraglich vorgesehene und zulässige Nutzung des Agenten erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten oder seinen Zugang zum Agenten an Dritte weiterzuverkaufen oder weiterzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.8 Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu beachten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste im Rahmen dieses Vertrags an DeepL übermittelt und von DeepL für den Kunden verarbeitet werden. Der Kunde stellt sicher, ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder eine ausreichende andere gesetzliche Ermächtigung keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Diensten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.
8.9 Für den Fall, dass der Kunde den Agenten für den Zugriff auf Dienste Dritter nutzt, hat der Kunde alle Bedingungen und Nutzungsrichtlinien des Anbieters dieser Dienste Dritter (sofern anwendbar) einzuhalten.
8.10 Der Kunde darf den Agenten nur in Einklang mit geltenden Gesetzen und den Rechten Dritter nutzen. Dies umfasst auch Exportkontrollgesetze und -vorschriften. DeepL verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften. Aus diesem Grund bietet DeepL den Agenten nicht in den aufgeführten eingeschränkten Gebieten an, die von Zeit zu Zeit mit angemessener Vorankündigung aktualisiert werden können. DeepL behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zum Agenten auszusetzen und/oder des Vertrag ohne Vorankündigung sofort zu kündigen, wenn festgestellt wird, dass der Kunde den Agenten in diesen eingeschränkten Gebieten nutzt.
8.11 Der Kunde ermächtigt DeepL, während der gesamten Laufzeit des Vertrags auf seine Kontoeinstellungen zuzugreifen, um die Einbindung des Kunden in die Dienste von DeepL und die allgemeine Benutzerverwaltung sowie die Kontoverwaltung zu unterstützen (z. B. Einrichtung von SSO, Hinzufügen und Löschen Interner Benutzer, (Neu-)Zuweisung von Teamkonto-Administratoren, Aktivierung oder Anpassung von Kontoeinstellungen auf Wunsch des Kunden). DeepL kann auch zu Zwecken der Fehlerbehebung und zur Durchführung von Nutzungsanalysen für das Abonnement des Kunden auf die Kontoeinstellungen des Kunden zugreifen.
8.12 Der Kunde muss alle in der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation festgelegten technischen Anforderungen erfüllen.
8.13 Der Kunde ist verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen, funktionalen und sonstigen Einschränkungen des Agenten einzuhalten. Insbesondere darf der Kunde Schutz- oder Authentifizierungsmechanismen nicht umgehen, entfernen, außer Kraft setzen, umgehen, deaktivieren oder auf andere Weise umgehen oder den Agenten für andere als die vorgesehenen oder ausdrücklich dokumentierten Zwecke missbrauchen.
8.14 Der Kunde stellt DeepL von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen den Vertrag gegen DeepL geltend gemacht werden, insbesondere Verletzungen von Rechten Dritter oder Schäden, die Dritten durch den Missbrauch des Agenten durch den Kunden oder die Internen Nutzer des Kunden entstehen. Sollten Dritte solche Ansprüche gegen DeepL geltend machen, wird DeepL den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und die Verteidigung dem Kunden überlassen oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden übernehmen. DeepL wird ohne die Zustimmung des Kunden, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, keine Ansprüche Dritter erfüllen oder anerkennen. DeepL ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bußgelder oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.
9 Leistungsbeschreibung
9.1 Produktbeschreibung
Der Agent wird als Online-Dienst auf Basis künstlicher Intelligenz bereitgestellt und ermöglicht es dem Kunden, eine virtuelle Maschine gemäß den Anweisungen des Internen Nutzers zu steuern. Zu diesem Zweck hat der Agent Zugriff auf Tools (z. B. Browser) und, sofern vom Kunden oder Internen Nutzer konfiguriert, auf Konten und benutzerdefinierte Daten (z. B. interne Wissensdatenbanken, interne Kommunikation). Er kann im Internet nach den vom Internen Nutzer angeforderten Informationen suchen, die gefundenen Informationen in verschiedenen Formaten anzeigen und aggregieren und auf andere Weise mit Diensten von Drittanbietern interagieren.
9.2 Einschränkungen
9.2.1 Der Agent übersetzt die Eingaben des Internen Nutzers in Aktionen, die auf den virtuellen Maschinen ausgeführt werden. Die Eingaben des Internen Nutzers können Informationen, Texte oder Dokumente in natürlicher Sprache umfassen, sofern diese in den derzeit für den Agenten verfügbaren Sprachoptionen und -funktionen enthalten sind. Hochgeladene Dokumente können vom Agenten nur verarbeitet werden, wenn sie im PDF-Format vorliegen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Eingaben interpretiert werden können und dass künstliche Intelligenz die Absicht der Eingaben falsch interpretieren kann.
9.2.2 Der Agent stützt sich auf eine visuelle Interpretation der Tools, Websites oder anderer Dienste von Drittanbietern, mit denen er interagiert. Der Kunde ist sich bewusst, dass die visuelle Interpretation durch künstliche Intelligenz fehleranfällig sein kann, was zu unbeabsichtigten Ergebnissen führen kann.
9.2.3 Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, den Agenten zu beaufsichtigen und alle bereitgestellten Mittel für menschliche Eingriffe zu nutzen.
9.3 Lizenzen
9.3.1 “Lizenz” bezeichnet jedes einzelne Benutzerkonto für einen Internen Nutzer (wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Agenten definiert). Jeder Interne Nutzer muss einer separaten Lizenz zugewiesen werden, und Lizenzen dürfen nicht von mehr als einem zugewiesenen Internen Nutzer verwendet werden. Wird eine Lizenz während eines laufenden Abrechnungszeitraums erstellt und/oder gelöscht, wird der entsprechende Betrag anteilig in Rechnung gestellt, berechnet auf der Grundlage der Anzahl der Tage jedes Abrechnungszeitraums, in dem die Lizenz dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde. Lizenzen werden bei ihrer Erstellung in Rechnung gestellt, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung. Eine Lizenz kann einmal pro Monat neu zugewiesen werden. Derselbe Interne Nutzer kann die Zugangsdaten auf mehreren Geräten verwenden, die die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen erfüllen; die Nutzung einer Lizenz ist jedoch nur auf einem Gerät gleichzeitig zulässig. Wenn der Kunde wünscht, dass mehrere Personen gleichzeitig auf den Dienst zugreifen können, muss er mehrere Lizenzen erwerben.
9.3.2 Der Kunde kann zusätzliche Lizenzen über die derzeit bezahlte Anzahl hinaus erwerben, und DeepL gewährt diesen zusätzlichen Internen Nutzern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags Zugang zu den Diensten und der Dokumentation.
9.3.3 Wenn der Kunde zusätzliche Lizenzen erwerben möchte, muss er dies entweder schriftlich (E-Mail ist ausreichend) seinem DeepL-Kundenbetreuer mitteilen oder einen entsprechenden Antrag über das DeepL-Abonnement-Verwaltungsportal stellen. DeepL prüft solche Anfragen für zusätzliche Lizenzen und teilt dem Kunden die Genehmigung oder Ablehnung der Anfrage mit. Wenn DeepL die Anfrage genehmigt, erfolgt diese Genehmigung schriftlich, und DeepL aktiviert die zusätzlichen Lizenzen so schnell wie möglich nach der Genehmigung der Anfrage des Kunden.
9.3.4 Wenn DeepL den Antrag des Kunden auf den Kauf zusätzlicher Lizenzen genehmigt, hat der Kunde DeepL die entsprechenden Gebühren für diese zusätzlichen Lizenzen zu zahlen, wie sie im Angebot oder im Abonnement-Verwaltungsportal für die entsprechenden Dienste angegeben sind. Werden solche zusätzlichen Lizenzen vom Kunden während der laufenden Laufzeit/Abrechnungsperiode erworben, werden diese Gebühren ab dem Datum der Aktivierung durch DeepL für die Restlaufzeit/Abrechnungsperiode oder die dann aktuelle Abonnementverlängerungsperiode (je nach Anwendbarkeit) anteilig berechnet.
9.3.5 Jede Reduzierung der Lizenzen durch den Kunden wird mit der nächsten Laufzeit/Abrechnungsperiode wirksam. Eine Rückerstattung der Gebühren erfolgt nicht.
9.4 System requirements
Der Kunde kann mit einer aktuellen Version eines Webbrowsers (in der Regel nicht älter als ein Jahr) auf den Agenten zugreifen. Eine Bildschirmauflösung von 1080p+ wird empfohlen.
10 Gebühren
10.1 Nach Ablauf der Testphase hat der Kunde die in den Diensten oder auf der Anmeldeseite angegebenen Gebühren zu entrichten. Sofern nicht anders vereinbart, wird eine monatliche Zahlung per Banküberweisung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbart.
10.2 Alle Beträge sind in voller Höhe in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu zahlen. Der Kunde trägt alle Bank- und Überweisungsgebühren sowie etwaige Währungsumrechnungskosten (sofern anwendbar).
10.3 Alle Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder andere anwendbare Umsatzsteuern, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sie inklusive Mehrwertsteuer und/oder Umsatzsteuer sind.
10.4 Sofern keine anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen vorliegen, werden alle Rechnungen dem Kunden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt (z. B. als PDF-Dateien, die per E-Mail an die vom Kunden angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse gesendet werden oder vom Kunden auf der Website im Kundenkonto heruntergeladen werden können).
10.5 DeepL behält sich das Recht vor, den Zugang zum Agenten auszusetzen, wenn der Kunde fällige Gebühren nach einer schriftlichen Mahnung durch DeepL (eine Mahnung per E-Mail genügt) nicht bezahlt hat. Wenn der Kunde alle ausstehenden Forderungen bezahlt, wird DeepL unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang der vollständigen Zahlung bei DeepL, den Zugang des Kunden wiederherstellen. Je nach gewählter Zahlungsmethode gilt zusätzlich Folgendes:
10.5.1 Bei Zahlungen per Rechnung informiert DeepL den Kunden nach Ablauf der Zahlungsfrist über die bevorstehende Aussetzung und fordert ihn zur Zahlung auf. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von drei (3) Werktagen, ist DeepL berechtigt, den Zugang des Kunden auszusetzen. Nach der Aussetzung sendet DeepL dem Kunden eine weitere Zahlungsaufforderung, um den Zugang wiederherzustellen.
10.5.2 Wenn und soweit der Kunde nach dem für ihn anwendbaren Recht dazu verpflichtet ist, einen Betrag im Zusammenhang mit Steuern, Abgaben, Gebühren oder Ähnlichem („Quellensteuer“) von der Zahlung an DeepL einzubehalten und an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen, wird der vom Kunden an DeepL zu zahlende Betrag um den abzuführenden Betrag erhöht. DeepL erhält vom Kunden demnach in jedem Fall einen Betrag, der dem Betrag entspricht, den der Kunde ohne einen solchen Einbehalt zu zahlen hätte. Der Kunde ist verpflichtet, die Quellensteuer in entsprechender Höhe und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des jeweils anwendbaren Rechts einzubehalten und diese an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen. Der Kunde ist verpflichtet DeepL einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Einbehalt und die entsprechende Abführung der Quellensteuer zukommen zu lassen. DeepL wird in angemessener Weise mit dem Kunden zusammenarbeiten, um festzustellen, ob ein solcher Abzug oder Einbehalt von Quellensteuern von der von DeepL erbrachten Leistung zu erfolgen hat oder hatte. Soweit dies der Fall ist, wird DeepL im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, mit dem Kunden kooperieren, um die anwendbaren Quellensteuern ggfs. zu reduzieren und dem Kunden einen möglichen Rückzahlungsanspruch der Quellensteuer ggfs. abtreten.
11 Datenschutz
11.1 In Bezug auf die personenbezogenen Daten, die DeepL im Rahmen dieses Vertrags im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den als Anhang 1 dieses Vertrags beigefügten AVV ab, der integraler Bestandteil des Vertrags ist.
11.2 Klarstellend wird festgehalten, dass alle Drittanbieterdienste, die von Kunden über den Agent genutzt werden, unabhängige Datenverantwortliche sind, und DeepL keinen Einfluss auf die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Drittanbieterdienste hat. Daher sind Drittanbieterdienste weder gemeinsame Verantwortliche noch Unterauftragsverarbeiter von DeepL. 12 Laufzeit und Kündigung des Vertrags
12.1 Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde seine Zugangsdaten für die Testphase erhält. Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens einer (1) Woche zum Ende der Testphase schriftlich kündigen.
12.2 Wenn keine der Parteien innerhalb der in Ziffer 12.1 genannten Frist eine Kündigung ausspricht, geht der Vertrag automatisch in die Abonnementphase („Abonnementphase“) über (nach Ablauf der Testphase). Danach wird dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines jeden Monats kündigen, sofern nicht Ziffer 12.3 gilt.
12.3 Vereinbaren die Parteien eine feste Laufzeit, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die vereinbarte feste Laufzeit, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der festen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
12.4 Insbesondere ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:
Das gesetzliche Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
12.5 DeepL ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde eine Sanktionierte Partei ist oder wird.
12.6 Im Falle
ist DeepL berechtigt, den Zugang des Kunden zum Agenten nach vorheriger schriftlicher Mitteilung (E-Mail genügt) vorübergehend auszusetzen.
Ungeachtet weiterer Rechte aus dem Vertrag wird DeepL den Zugang innerhalb einer angemessenen Frist wiederherstellen, wenn die Verletzung nicht fortbesteht, nicht mehr unmittelbar bevorsteht oder der Kunde eine verbindliche Erklärung abgegeben hat, dass die Verletzung nicht wiederholt wird. Im Falle einer rechtswidrigen Handlung ist DeepL berechtigt, den Zugang des Kunden zum Agenten sofort und auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Der Kunde wird schriftlich (E-Mail genügt) informiert. Der Verdacht auf die Absicht rechtswidrig handeln zu wollen reicht aus. Eine Absicht rechtswidrig handeln zu wollen liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
12.7 Verstößt der Kunde gegen die Beschränkungen der Nutzung des Agenten (Ziffer 8.1), behält sich DeepL das Recht vor, den Zugang auszusetzen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
13 Gewährleistung
13.1 DeepL übernimmt die Haftung für die Dienste nur in dem in den folgenden Bestimmungen festgelegten Umfang, wenn für diese Gebühren anfallen.
13.1.1 Sind die von DeepL bereitgestellten Dienste mangelhaft, stellt DeepL innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer schriftlichen Beschwerde des Kunden ein Update bereit. Wenn Software von Dritten verwendet wird, die DeepL von Dritten lizenziert hat, gilt die Beschaffung von öffentlich verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches als ausreichend.
13.1.2 Der Kunde hat DeepL unverzüglich über auftretende Mängel per E-Mail an [email protected] zu informieren.
13.1.3 Der Kunde hat DeepL bei der kostenfreien Behebung der Mängel zu unterstützen, einschließlich der Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente, Daten und sonstigen Informationen, die zur Analyse und Behebung der Mängel erforderlich sind.
13.1.4 Im Falle der unentgeltlichen Bereitstellung von Diensten haftet DeepL für Mängel nur, wenn DeepL die Mängel arglistig verschwiegen hat.
14 Haftung und Schadensersatz
14.1 Für unentgeltlich bereitgestellte Dienste und Funktionen haftet DeepL nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.2 In allen anderen Fällen haftet DeepL nach den folgenden Bestimmungen.
14.3 DeepL haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von DeepL sowie von seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, für die Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von DeepL ausdrücklich übernommenen Garantie.
14.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DeepL nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („vertragswesentliche Pflichten“). In diesem Fall ist die Haftung von DeepL auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieses Abschnitts 14.4 entspricht einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
14.5 Im Falle von Abschnitt 14.4 übernimmt DeepL keine Haftung für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.
14.6 Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden pro Jahr im Sinne von Abschnitt 14.4 auf den vom Kunden zu zahlenden Jahresbetrag begrenzt ist.
14.7 Eine weitergehende Haftung von DeepL ist ausgeschlossen.
14.8 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DeepL.
15 Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle von der anderen Partei offengelegten vertraulichen Informationen nur im Rahmen und für die Dauer dieses Vertrags zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben und angemessene Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Dritte Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten. Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere Berater, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sowie Dritte, die von der offenlegenden Partei autorisiert wurden oder Unterauftragnehmer von DeepL sind, insbesondere Datenverarbeiter im Sinne von Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Vertraulichkeitsbestimmungen.
15.2 Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die
15.3 Die Geheimhaltungspflichten gemäß dieser Ziffer gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.
15.4 Ungeachtet des Vorstehenden kann DeepL den Kunden als Referenzkunden von DeepL ausweisen, und der Kunde gewährt DeepL für die Dauer des Vertrags den Namen und das Logo des Kunden für diesen Zweck zu verwenden.
16 Änderungen
16.1 DeepL kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn ein wichtiger Grund für die Änderung vorliegt und die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien angemessen sind. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine erhebliche Störung des Gleichgewichts des Vertrags vorliegt, die für DeepL zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist oder wenn neue Funktionen integriert werden sollen, die nach Vertragsabschluss zusätzlich bereitgestellt werden und vertragliche Regelungen erfordern. Die Änderung einer wesentlichen Vertragspflicht („Hauptleistungspflicht“) ist ausgeschlossen.
16.2 DeepL wird dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und dabei gesondert auf die neuen Bestimmungen und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens hinweisen. DeepL räumt dem Kunden eine angemessene Frist von mindestens vier (4) Wochen ein, um zu erklären, ob er die geänderten Bedingungen für die weitere Nutzung der Dienste akzeptiert. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist, die mit dem Erhalt der Mitteilung in Textform beginnt, nicht, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. DeepL wird den Kunden zu Beginn der Frist auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs, hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der genannten Frist, kann der Vertrag von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn die Einhaltung des Vertrags nach Abwägung der Interessen beider Parteien unzumutbar ist.
16.3 Werden vor Beginn der Dienste Änderungen an diesem Vertrag erforderlich, die über den Umfang der Ziffern 16.1 und 16.2 hinausgehen, darf der Kunde seine Zustimmung zu solchen Änderungen des Vertrags nicht in böswilliger Absicht verweigern.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Die Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil dieses Vertrags, es sei denn, DeepL hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
17.2 Änderungen des Vertrags und etwaiger Nebenabreden, einschließlich der Leistungsbeschreibung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Agent und etwaiger Anhänge, bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, „Textform“). Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftformklausel.
17.3 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
17.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.
1 Anwendungsbereich und zusätzliche Begriffsbestimmung
1.1 Dieser AVV ist Bestandteil des zwischen dem Kunden und DeepL vereinbarten Angebots und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Agent („Hauptvertrag“) und gilt ab dem Datum der Unterzeichnung des Hauptvertrags.
1.2 Für die Zwecke dieses AVV gilt Folgendes:
1.3 Der Kunde kann personenbezogene Daten zur Verarbeitung an DeepL übermitteln, wenn er den Agenten nutzt. Dieser AVV regelt die Rechte und Pflichten der Parteien, wenn DeepL personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Agenten bereitgestellt hat. 2 Gegenstand, Umfang und Ort der Auftragsverarbeitung
2.1 Umfang, Dauer und Zweck der Datenverarbeitung: Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Hauptvertrags zu dem darin vereinbarten Zweck und Umfang verarbeitet.
2.2 Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten: Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde DeepL im Zusammenhang mit der Nutzung des Agenten zur Verfügung stellt. DeepL hat keinen Einfluss auf die Art der übermittelten Daten, daher können personenbezogene Daten verschiedener Art verarbeitet werden, darunter auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.
2.3 Kreis der Betroffenen: Der Kreis der Betroffenen wird durch die vom Kunden an den Agenten übermittelten Informationen bestimmt und kann daher nicht abschließend definiert werden. Dazu können beispielsweise personenbezogene Daten von Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Bewerbern des Kunden gehören.
2.4 Ort der Datenverarbeitung: Der Einsatz eines Unterauftragsverarbeiters in einem Drittland erfolgt nur gemäß dieses AVV und wenn die besonderen Anforderungen der Artikel 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
3 Weisungsgebundene Verarbeitung
3.1 DeepL verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, es sei denn, sie ist durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, denen DeepL unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall teilt DeepL dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.2 Durch den Abschluss dieses AVV weist der Kunde DeepL an, die personenbezogenen Daten des Kunden in dem Umfang zu verarbeiten, der erforderlich ist, um die Verpflichtungen aus dem Hauptvertrag erforderlich ist.
3.3 DeepL informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie der Auffassung ist, dass vom Kunden erteilte Weisungen gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstoßen.
4 Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht
4.1 DeepL beschäftigt nur Personen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
5 Sicherheit der Verarbeitung / Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
5.1 DeepL ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (einschließlich der in den „TOMs - DeepL Agent” genannten Maßnahmen), um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
5.2 Technische und organisatorische Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Während der Dauer dieses AVV sind diese durch DeepL fortlaufend an die Anforderungen dieses AVV anzupassen und dem technischen Fortschritt entsprechend weiterzuentwickeln. Das Sicherheitsniveau der in den TOM - DeepL Agent festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen darf nicht unterschritten werden.
5.3 DeepL verpflichtet sich, Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf das gewährleistete Sicherheitsniveau haben und informiert den Kunden über alle wesentlichen Änderungen.
6 Inanspruchnahme der Dienste weiterer Auftragsverarbeiter
6.1 DeepL beauftragt Unterauftragsverarbeiter mit der Erbringung seiner im Hauptvertrag festgelegten Dienste. Diese Dienste erfordern die Verarbeitung von Kundendaten im Auftrag des Kunden. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich mit der Beauftragung von Drittunterauftragsverarbeitern und verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) von DeepL, die von Zeit zu Zeit als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden, einverstanden. DeepL stellt dem Kunden die Liste der Unterauftragsverarbeiter und verbundenen Unternehmen zur Verfügung, indem es diese im Trust Center unter „Unterauftragsverarbeiter – DeepL Agent” und „DeepL Group – Liste der verbundenen Unternehmen” veröffentlicht.
6.2 DeepL ist zudem berechtigt, weitere Unterauftragsverarbeiter in Anspruch zu nehmen. DeepL wird dies nur tun, wenn sie den Kunden zuvor über die beabsichtigte Änderung informiert hat. Gegen derartige Veränderungen kann der Verantwortliche innerhalb von zwei (2) Wochen Einspruch erheben.
6.3 Nimmt DeepL die Dieste eines Unterauftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Kunden auszuführen, gewährleistet DeepL, dass der Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen denselben Verpflichtungen unterliegt wie denen, die in diesem AVV festgelegt sind. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nach, haftet DeepL gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters. 7 Mitwirkungs-/Unterstützungspflichten
7.1 DeepL unterstützt den Kunden angesichts der Art der Verarbeitung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.
8 Unterstützung zur Pflichterfüllung des Kunden
8.1 DeepL unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
8.2 Wenn DeepL eine Verletzung personenbezogener Daten bekannt wird, die der Verantwortliche zur Verarbeitung an den Agent übermittelt hat, meldet er dies dem Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntnis von einem solchen Vorfall. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen ausreichende Informationen zur Verfügung, damit der Verantwortliche möglichen Melde- oder Informationspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde sowie gegenüber den Betroffenen nachkommen kann.
9 Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten
9.1 DeepL verarbeitet die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung der gemäß dem Hauptvertrag geschuldeten Leistung erforderlich ist und löscht diese anschließend datenschutzkonform.
10 Pflichtennachweis und Unterstützung bei Überprüfungen
10.1 DeepL wird dem Kunden auf dessen Anforderung alle erforderlichen und bei DeepL vorhandenen Informationen zum Nachweis der Einhaltung ihrer Pflichten nach diesem AVV zur Verfügung stellen.
10.2 Der Kunde ist berechtigt, DeepL bezüglich der Einhaltung der Regelungen dieses AVV, insbesondere der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe TOMs - DeepL Agent), zu überprüfen; einschließlich durch Vor-Ort-Inspektionen. Der Kunde kann einmal pro Kalenderjahr auf eigene Kosten eine Überprüfung durchführen.
10.3 Für Überprüfungen in Gestalt von Vor-Ort-Inspektionen ist der Kunde im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr) berechtigt, die Geschäftsräume von DeepL, in denen Daten des Kunden verarbeitet werden, ohne Störung des Betriebsablaufs und unter strikter Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von DeepL zu betreten. Der Kunde hat DeepL rechtzeitig (in der Regel mindestens 14 Tage vorher) über eine Vor-Ort-Inspektion und alle mit der Durchführung der Vor-Ort-Inspektion zusammenhängenden Umstände zu informieren.
10.4 DeepL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden, Informationen nicht zu offenbaren, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte von DeepL sind oder wenn DeepL durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden von DeepL, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten von DeepL, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten. Zur Durchführung von Überprüfungen sind nur fachkundige Personen zugelassen, die sich legitimieren können und im Hinblick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Prozesse von DeepL zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
10.5 Nach Wahl von DeepL kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach diesem AVV anstatt durch eine Überprüfung (einschließlich einer Vor-Ort-Inspektion) auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats oder Berichts einer unabhängigen Instanz (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten IT-Sicherheit oder Datenschutz-Zertifizierung – z. B. nach BSI-Grundschutz („Prüfungsbericht“) – erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Kunden in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der Vertragspflichten zu überzeugen.